Die SPD hat in Regierungsverantwortung im Bund in den vergangenen Jahren für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von dem seit 2015 geltenden Mindestlohn. Die betroffenen Beschäftigten haben mehr Geld in der Lohntüte und sind weniger auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs ist spürbar angestiegen. Wir wollen, dass der Mindestlohn konsequent durchgesetzt wird und sich weiter dynamisch entwickelt. Deshalb wollen wir, dass die Einhaltung des Gesetzes noch wirkungsvoller kontrolliert wird. Dazu bedarf es der personellen Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Aber auch das Land Hessen muss stärkere Anstrengungen unternehmen, um Missbrauch zu unterbinden. Der Mindestlohn muss sich auch nach meiner Auffassung perspektivisch oberhalb der 10 Euro-Marke bewegen.
Auch das Gesetz zur Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen ist ein wirksames Mittel, um dem Einsatz dubioser Werkverträge und der zunehmenden Ersetzung von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter/innen entgegenzutreten. Wir wollen, dass Lohndumping und prekäre Beschäftigung in jedweder Form auch künftig konsequent unterbunden wird. Zu einer sicheren und verlässlichen Zukunftsplanung gehört auch, für gute und sichere Beschäftigung zu sorgen. Mit dem Koalitionsvertrag sind auf Druck der SPD nun auch deutliche Einschränkungen bei sachgrundlosen Befristungen erreicht worden. Ziel ist und bleibt die Abschaffung dieser Befristungen.
Die fehlende Tarifbindung in vielen Betrieben ist eine der Ursachen für wachsende Lohnungleichheit und prekäre Beschäftigung. Deshalb muss die Tarifbindung wieder gestärkt werden. Wesentliche Garanten für das „Erfolgsmodell soziale Marktwirtschaft“ sind Tarifpartnerschaft und Mitbestimmung. Daher wollen wir die Mitbestimmung stärken, damit die Betriebs- und Personalräte auch weiterhin ihre wichtigen Funktionen für die Ordnung im Betrieb, auf dem Arbeitsmarkt und für Beschäftigung ausüben können.
Für uns ist nicht länger hinnehmbar, dass Frauen bei gleicher Beschäftigung noch immer weniger verdienen als Männer. Deshalb muss das von der SPD initiierte Entgeltgleichheitsgesetz konsequent umgesetzt werden. Frauen sind jedoch nicht nur von schlechterer Entlohnung trotz gleicher Arbeit betroffen. Viele von ihnen sind auch in der sogenannten „Teilzeitfalle“ gefangen. Es ist nicht nur aus frauenpolitischer Sicht, sondern auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht geboten, diesen Missstand schnellstens zu beenden und ein gesetzliches Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung zu schaffen. Der SPD ist es gelungen, im Koalitionsvertrag wichtige Pflöcke für ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit zu setzen.
Eine wirksame Bekämpfung von Arbeitslosigkeit muss einhergehen mit dem Recht auf Qualifizierung und Weiterbildung. Deshalb wollen wir mit einem Arbeitslosengeld Q für jeden arbeitslos Gewordenen das Recht auf eine wirksame Qualifizierungsmaßnahme garantieren. Durch die Verhandlungen der SPD haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt erstmals das Recht auf Weiterbildungsberatung.
Die anhaltend gute Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes hat leider nicht dazu geführt, dass die Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zurückgegangen ist. Deshalb müssen Hilfen für Langzeitarbeitslose noch gezielter eingesetzt werden. Dabei ist es besser Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Wir brauchen einen wirksamen „Passiv-Aktiv-Transfer“, um Arbeitslosen mit staatlichen Zuschüssen Beschäftigung zu ermöglichen. Für diejenigen, die auf absehbare Zeit keine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, wird jetzt ein öffentlicher sozialer Arbeitsmarkt geschaffen. Wir wollen mehr sozialversicherungspflichtige Arbeit im Bereich der Haushaltswirtschaft schaffen. Zu viele Frauen arbeiten in diesem Bereich ohne Versicherung und ohne Anspruch auf Rente. Deshalb soll in einem Pilotversuch ein Gutscheinmodell analog des Belgischen Modells erprobt werden. Ein solches Modell übernimmt die Differenz des Lohnes, der für Haushaltsdienstleistungen am Markt gezahlt wird und einer tariflichen Entlohnung. Mit diesem Modell fördern wir auch die notwendigen Dienstleistungen rund um die Pflege und entlasten Familien.
Wir wollen Landkreise und Kommunen durch ein regionales Budget für Ausbildung und Beschäftigung in die Lage versetzen, gezielte und regional passende Maßnahmen zur Integration von jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt umzusetzen. Grundlage hierfür ist eine mit allen Akteuren (wie Job-Center, Arbeitsagentur, Träger, Kreishandwerkerschaft, IHK) auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abgestimmte regionale Strategie.
Schlechte Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitgestaltungen beeinträchtigen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und führen oftmals auch zu schlechteren Arbeitsergebnissen. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass die gesetzlichen Regeln des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Arbeitszeit stärker kontrolliert und eingehalten werden.
Der Sonntag muss auch zukünftig der Familie gehören und Zeit für Erholung und Entspannung vom Arbeitsalltag bieten. Er ist und bleibt für uns daher in besonders hohem Maße schutzwürdig. Sonntagsarbeit darf daher weiterhin nur in gesellschaftlich notwendigen und betriebswirtschaftlich unabwendbaren Bereichen zulässig sein. Ladenöffnung an Sonntagen muss auf das äußerste Maß begrenzt bleiben und darf nur für besondere Anlässe gelten.
Die Arbeitswelt der Zukunft wird digitaler, flexibler, mobiler und vernetzter sein. Dieser Prozess bietet Chancen, aber auch Risiken. Wir wollen die Arbeit und die Arbeitsbedingungen der Zukunft aktiv und sozialverträglich mitgestalten. Dabei geht es uns vor allem um Qualifizierung der Beschäftigten, damit sie mit der Entwicklung Schritt halten können, und darum, mögliche Rationalisierungen durch neue Beschäftigung und Arbeitsplätze zu kompensieren.
Unser Land wird zunehmend vom demografischen Wandel betroffen sein. Schätzungen zufolge werden wir in den nächsten 10 Jahren mehr als 6 Millionen Erwerbstätige verlieren. Auch wenn die Qualifizierung und Mobilisierung aller im Inland vorhandenen Arbeitskräftepotentiale vorrangiges Ziel bleibt, brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, um Zuwanderung den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes entsprechend steuern und gestalten zu können.
Immer wieder kommt es durch beschämendes Lohndumping, Lohnvorenthaltung sowie derber Beschneidung von Arbeitnehmerrechten zu teils krasser Ausbeutung ausländischer, insbesondere osteuropäischer Wanderarbeiter. Deshalb muss die vom DGB eingerichtete Beratungsstelle für Wanderarbeiter und -arbeiterinnen gestärkt und durch einen höheren Landeszuschuss besser unterstützt werden. Dies schützt die Beschäftigten vor Ausbeutung und die heimische Wirtschaft und ihre Beschäftigten vor Lohndumpingkonkurrenz und unlauterem Wettbewerb.
Dank hartnäckiger Verhandlungen der SPD wird es künftig bei den Krankenversicherungsbeiträgen wieder eine Parität Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite geben. Auch das ist ein weiterer Schritt hin zu fairer Arbeit und mehr als gerecht.
Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen ist die Basis der sozialen Marktwirtschaft, sorgt in Krisen für Stabilität und ist der Erfolgsfaktor im internationalen Wettbewerb. Damit die Herausforderungen des digitalen Wandels gemeistert werden, bedarf es einer Stärkung der sozialpartnerschaftlichen und betrieblichen Aushandlungsprozesse.
Auch und gerade bei der öffentlichen Auftragsverwaltung müssen soziale Kriterien durchgesetzt werden. Das Hessische Vergabe und Tariftreuegesetz hat zu keinerlei Verbesserungen im öffentlichen Auftragssektor geführt. Nach wie vor sind Dumpinglöhne und Gesetzverstöße an der Tagesordnung. Die SPD bleibt dabei: Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es nicht kontrolliert wird. Wir setzen uns daher für wirkungsvolle Kontrollmechanismen, die Begrenzung von Subunternehmerketten und harte Strafen bei Verstößen ein. Wir sehen im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz ein Instrument zur Wiederherstellung von Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und zur Durchsetzung von guter Arbeit für alle Arbeitenden
Gleichzeitig wollen wir Wirtschaftsförderung stärker an soziale Kriterien wie die Tarifbindung und die innerbetriebliche Mitbestimmung ausrichten. Wir werden endlich Gleichbehandlung einführen und arbeitgeber- und arbeitnehmerorientierte Beratungs- und Bildungseinrichtungen, insbesondere in den Bereichen Strukturwandel und Digitalisierung institutionell fördern.
Nach 19 Jahren CDU geführter Landesregierungen in Hessen wäre für die Wertschätzung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ein Politikwechsel dringend erforderlich. Jahrelang mussten sie als Sparbüchse der Landesregierung herhalten. Keine oder nur geringe Besoldungs- und Tariferhöhungen, die längste Wochenarbeitszeit bundesweit und Kürzungen der Beihilfe sind nur einige Beispiele. Wir werden die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, den Gewerkschaften und den Berufsverbänden eine Vereinbarung unter dem Motto“ Vertrauen gegen Vertrauen“ anbieten, der durch einen respektvollen Umgang miteinander und durch Wertschätzung der geleiteten Arbeit geprägt ist. Für uns ist es wichtig, dass das Besoldungsrecht dem Tarifrecht folgt. und alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen an der Einkommensentwicklung teilhaben können. Besoldungsdiktate und Nullrunden wird es mit uns nicht geben.
Seit den 1990er Jahren gilt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe ein Tarifvertrag. Das Land Hessen hat mit dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft der Länder 2004 diesen Weg leider mitbeschritten. Wir werden im Fall eines Wahlsiegs die Rückkehr des Landes Hessens in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, der alle anderen Bundesländer angehören, in Angriff nehmen. Für Beamtinnen und Beamte der Polizei, der Feuerwehr und des Justizvollzugs werden wir die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen einführen. Wir setzen uns außerdem für die Erhöhung der Erschwerniszulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten ein.
Die Attraktivität des Landes Hessen als Arbeitgeber im öffentlichen Sektor hängt jedoch nicht nur von finanziellen Rahmenbedingungen ab. Für uns spielen auch die Gestaltung von flexiblen (Lebens-) Arbeitszeitmodellen sowie Aus- und Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen eine entscheidende Rolle. Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass die Wochenarbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten ebenso wie bei den Tarifbeschäftigten auf 40 Stunden in der Woche zurückgeführt wird.
Die zahlreichen Ruhestandsversetzungen in den nächsten Jahren sind vor dem Hintergrund des erheblichen Personalabbaus CDU geführter Landesregierungen eine große Herausforderung. Daher müssen wir jetzt die Weichen dafür stellen, dass der öffentliche Dienst, auch in Zukunft handlungsfähig und vor allem wettbewerbsfähig ist. Wir wollen deshalb in den Nachwuchs investieren und einen Schwerpunkt bei der Ausbildung und der Übernahme junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen.
Die Verwaltung in Hessen werden wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukunftsfähig gestalten. Um eine Bessere Mitwirkung bei Reform- und Organisationsentwicklung zu ermöglichen, wollen wir eine Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vornehmen. Wir werden gemeinsam mit den Beschäftigten einen Entwicklungsprozess zu einer umfassenden Staatsmodernisierung im Sinn einer bürgernahen, effektiven und modernen Verwaltung in Gang bringen.