Der Deutsche Bundestag hat mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz den besseren Schutz von Beschäftigten in der Fleischindustrie beschlossen. Dazu sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, heute in Wiesbaden:
„Damit verändern wir das Geschäftsmodell derjenigen Betriebe, die in der Vergangenheit immer wieder durch die unerträgliche Behandlung ihrer Beschäftigten aufgefallen sind. Schlechte Entlohnung, unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene, unrechtmäßige Anrechnung von Arbeitsmaterial und Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz werden damit künftig der Vergangenheit angehören“, so Wolfgang Decker.
Um die organisierte Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie zu durchbrechen, würden die Unternehmen verpflichtet, in ihrem Kernbereich nur noch mit eigenen Beschäftigten tätig zu werden. Werkverträge und Leiharbeit würden dort verboten. Allein in der Fleischverarbeitung könnten per Tarifvertrag in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Das stärke die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen, gelte aber nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Leiharbeitskräften. Beim Schlachten und Zerlegen gelte auch diese Ausnahme nicht. Werkverträge würden für den gesamten Kernbereich verboten.
„So kann die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Zustände in den Fabriken nicht länger verwischt werden. Sie liegt nun eindeutig allein bei den Inhabern der Fleischfabriken, die sich nicht mehr hinter Sub-Unternehmer-Ketten verstecken können“, erläuterte der SPD-Landtagsabgeordnete.
Das Gesetz wird außerdem mit einheitlichen Kontrollstandards, einer Mindestbesichtigungsquote und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeitsschutz sorgen. In der Fleischindustrie wird die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht gemacht. Außerdem stellt das Gesetz klar, dass auch erforderliche Rüst-, Umkleide- und Waschzeiten zur Arbeitszeit gehören und bezahlt werden müssen. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für alle Branchen verbessert, um beispielsweise gesundheitsgefährdende Massenunterkünfte zu beschränken.
„Was uns wichtig ist“, so Decker weiter: „Die Metzgerei um die Ecke betrifft dieses neue Gesetz nicht. Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen. Wer weniger als 50 Menschen beschäftigt, ist von den Verschärfungen nicht betroffen. Das Verkaufspersonal zählt dabei nicht mit. Denn diese Betriebe waren in der Vergangenheit nie das Problem. Was mit diesem Gesetz beenden wird, sind die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken – und das ist höchste Zeit.“