SPD rügt schlechten Stil der Schwarz/Grünen Landesregierung

Die HNA berichtete in ihrer vergangenen Montagsausgabe, dass das von der Kasseler Stadtverordnetenversammlung geforderte nächtliche Tempolimit von 80 km/h laut Hessischem Verkehrsministerium und Hessen-Mobil vom Tisch sei. Die SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Decker (Kassel) und Manuela Strube (Baunatal) hatten die Forderung durch parlamentarische Anfragen im September 2019 und Januar d.J. unterstützt.

„Bisher liegt uns auf unsere Anfragen noch keine abschließende Antwort des Verkehrsministers Al-Wazir (Grüne) vor. Umso erstaunter waren wir, die ablehnende Entscheidung aus der Zeitung zu erfahren. Das ist ein schlechter Stil und ein inakzeptabler Umgang mit dem Parlament. Man kann erwarten zeitnah informiert zu werden, sobald eine Entscheidung gefallen ist“, machen Decker und Strube in einer Pressemitteilung deutlich. Die Entscheidung des Verkehrsministeriums sei mehr als bedauerlich. Denn dies bedeute auch weiterhin keine Lärmentlastung an der A44 zwischen KS-Wilhelmshöhe und dem Westkreuz bzw. an der A49 zwischen Westkreuz und Kassel-Industriepark. „Wir werden uns die Antwort auf unsere Anfragen sehr genau anschauen, insbesondere die Begründungen für die Ablehnung des Tempolimits. Denn wir halten ein nächtliches Limit von 80 km/h im Sinne der Anwohner weiterhin für geboten“, so die SPD-Abgeordneten. Sie verweisen gleichzeitig auf das bereits bestehende sinnvolle nächtliche Tempolimit 80 km/h auf der A44 im Bereich Schauenburg. „Warum dies dann z.B. nicht auch zwischen KS-Wilhelmshöhe und Westkreuz gelten soll, ist nicht nachzuvollziehen“.

Diskrepanz bei Lärmobergrenzen

Eine Diskrepanz sehen Decker und Strube in den Angaben zu den derzeit geltenden Lärmobergrenzen. Das hessische Verkehrsministerium benenne für reine und allgemeine Wohngebiete 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Das Bundesverkehrsministerium spreche in einem vorliegenden Schreiben jedoch von Auslösewerten der Lärmsanierung von 67 dB(A) tagsüber und von 57 dB(A) nachts. Schaue man im Bundeshaushalt 2020 in das Kapitel Straßenausbau (Lärmschutzmaßnahmen an Bestandsautobahnen), so finde man einen Richtwert von 64/54 dB(A). „Diese Diskrepanz haben wir in unserer zweiten Anfrage ebenfalls hinterfragt, weil dies der Klärung bedarf. Der Unterschied 3-6 dB(A) kann für den Lärmschutz entscheidend sein“, machen die beiden SPD-Politiker deutlich.