Gute Bilanz beim Mindestlohn

Berlin, den 01. Juli 2015 – „Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklären die Kasseler Abgeordneten Ulrike Gottschalck und Wolfgang Decker. 3,7 Millionen Menschen hätten mehr Geld auf dem Gehaltszettel, es gebe keine Jobverluste und Arbeitskräfte würden weiterhin gesucht. Besonders wichtig sei, dass die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen sei. Dies spare allen Steuerzahlern viel Geld. „Damit Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindert werden, braucht es beim Mindestlohn auch weiterhin korrekte Dokumentationspflichten“, so die Abgeordneten.

Aufgrund vieler Gespräche mit Handwerkern, Gastronomie, Verbänden und kleinen Dienstleistern würden nun Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer angepasst, wo die Aufzeichnung entbehrlich sei. Dies sei beispielsweise bei Arbeitsverhältnissen der Fall, die einen längeren Bestand haben und bei denen das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt stets oberhalb der Mindestlohnschwelle liege. Auch bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen, was in kleinen Betrieben häufig vorkomme, seien die Aufzeichnungspflichten verzichtbar. „Gerade diesen Punkt begrüßen wir sehr, denn dies war allen Familienunternehmen, mit denen wir gesprochen haben, besonders wichtig“, so Gottschalck und Decker. Selbstverständlich bleibe man weiterhin in engem Kontakt mit den Arbeitgebern vor Ort, um Probleme rechtzeitig anzusprechen und wenn möglich aus dem Weg zu räumen.

Im Zusammenhang mit dem Mindestlohn sei deutlich geworden, dass das Arbeitszeitgesetz seit Jahrzehnten vielfach nicht eingehalten wurde. Es sehe zum Schutz der Arbeitnehmer grundsätzlich eine Arbeitszeit von maximal zehn Stunden und mit Ausnahmeregelung bis zwölf Stunden vor. Diese nach dem Arbeitszeitgesetz bestehenden Verpflichtungen bleiben bestehen, werden aber nicht mehr durch den Zoll sondern wie früher ausschließlich durch die zuständigen Behörden kontrolliert, die die Situation in den Betrieben am besten kennen.

Weiterhin gebe es Klarstellungen bei der sogenannten Generalunternehmerhaftung. Sowohl bei der zivilrechtlichen Haftungsfrage als auch bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften solle der „eingeschränkte Unternehmerbegriff“ zugrunde gelegt werden. Privatpersonen seien damit generell nicht von der Generalunternehmerhaftung betroffen, genauso wenig wie Unternehmen, die eine Leistung selbst in Anspruch nehmen.

„Sechs Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt für Arbeitnehmer und seriöse Arbeitgeber und das ist gut so“, sind sich Gottschalck und Decker einig.