Nein zum KiföG

Die SPD-Landtagsfraktion lehnt dieses Gesetz aus mehreren Gründen entschieden ab und wird es – sofern es tatsächlich umgesetzt wird – nach Regierungsübernahme wieder aufheben.
Dies gilt auch nach den nunmehr vorgenommenen Änderungen, von denen nur eine – nämlich die Streichung der sogenannten „fachfremden Fachkräfte“ – eine substanzielle Verbesserung darstellt und durch massiven Druck der Öffentlichkeit erreicht wurde. Mit der Ablehnung sind wir nach wie vor in Übereinstimmung mit der gesamten Fachwelt, den freien und kommunalen Trägern der Einrichtungen, den Elternbeiräten und den Berufsverbänden der Erzieherinnen und Erzieher. Es gibt auch weiterhin unvermindert massive Kritik am gesamten Gesetz.

Die Landesförderung richtet sich nach KiföG nach der Zahl der besetzten Plätze. Wer mehr besetzte Plätze hat, bekommt also mehr Geld. Ein klarer Anreiz für vollere Gruppen. Wer aus pädagogischen Gründen kleinere Gruppen will oder überhaupt nicht genug Kinder hat, um die Gruppen zu füllen, wird zukünftig noch mehr drauflegen müssen. Nach Kifög richtet sich die Höhe der Zuschüsse auch nach den Betreuungszeiten und zwar in drei Staffeln: bis zu 25 Stunden, von 25 Stunden bis 35 Stunden, über 35 Stunden. Wer sich immer am unteren Ende orientiert, macht den besten Schnitt. Wer lange Öffnungszeiten anbietet, wer viele Ganztagsplätze hat, legt drauf. Damit wird es Eltern schwerer gemacht, Beruf und Familie zu vereinbaren. Dies wird durch die Einführung eines neuen Betreuungsmittelwertes auch nicht verbessert. Im Gegenteil: der Personalbedarf wird höher, der Landeszuschuss endet aber nach wie vor bei 35 Stunden. Die Bezuschussung nach besetztem Platz hat auch zur Folge, dass es für die Träger teuer wird, Plätze für in Kürze aufzunehmende Kinder freizuhalten. Sinkende Nachfrage muss ebenfalls mit einkalkuliert werden, Personal wird deshalb mehr befristet beschäftigt werden. Das führt zu Just-in-time-Pädagogik und nicht zu Planungssicherheit. Das Kifög setzt – offenkundig aus Angst vor den finanziellen Folgen -keinerlei Standards für die Entwicklung eines inklusiven Systems der frühkindlichen Bildung. Insbesondere werden keine Vorgaben zur dringend notwendigen Reduzierung der Gruppengröße bei Aufnahme von Kindern mit Behinderungen gemacht. Das ist kein Beitrag zur Inklusion – im Gegenteil: hierzu sind kleine Gruppen einfach unabdingbar. Das Land beteiligt sich nur unzureichend an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung. Von den im Haushalt stehenden 443 Mio. € für 2014 und den 425 Mio. €/Jahr für 2015 bis 2018 stammen über 220 Mio. € aus dem Kommunalen Finanzausgleich (das ist Geld der Kommunen) und rund 48 Mio. € aus Bundesprogrammen. Zur Zahlung von weiteren rund 112 Mio. € musste das Land erst durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs gezwungen werden, weil die Personalstandards durch das Land angehoben worden waren, ohne dass es dafür auch geradestehen wollte. Somit bleiben für das Jahr 2014 etwa 60 Mio. € Landesgeld, in den Folgejahren sinkt der Landeszuschuss auf 38,9 Mio. €. Unser Fazit: Das KiföG orientiert sich nicht an den Erfordernissen früher Bildung und setzt keine Qualitätsmaßstäbe; vielmehr mindert es an entscheidenden Stellen die Qualität. Die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern, aber auch die der Beschäftigten werden außer Acht gelassen. Deshalb lehnt die SPD-Landtagsfraktion dieses Gesetz ab.