Als äußerst erfreulich und zudem richtungsweisend hat der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmern gewürdigt. Seit langem setzt sich die SPD dafür ein, dass für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn gezahlt werden muss. Das Urteil des BAG bestätigt nach unserer Auffassung im Grundsatz die berechtigte Forderung, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht schlechter gestellt werden dürfen als Stammbelegschaften, erklärte Decker am Mittwoch in Wiesbaden.
Wenngleich sich die jüngste Entscheidung des BAG auf Zeitarbeiter beziehe, deren Verleihfirmen keinen gültigen Tarifvertrag hätten, setze Urteil gleichwohl einen neuen Maßstab in der politischen Debatte über die Bezahlung in der Leiharbeit. Wir fordern die CDU/FDP geführte Bundes- und Landesregierung auf, sich angesichts dieses klaren höchstrichterlichen Urteilsspruches nicht länger gegen den Grundsatz der gleichen Bezahlung zu sperren. Es sei an der Zeit, endlich gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Umsetzung dieses Grundsatzes künftig sicherstelle und ihm rechtliche Allgemeingültigkeit verschaffe. Nachdem das BAG bereits vor zwei Jahren den sogenannten Christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit aberkannt habe, sei es nur konsequent, dass das Gericht den klagenden Arbeitnehmern nunmehr auch den Anspruch auf eine Gehaltsnachzahlung innerhalb bestimmter Fristen zusichere. Immerhin seien es allein 200.000 Leiharbeiter, die von den für nichtig erklärten Tarifverträgen dieser Gewerkschaften" betroffen seien. Wir sind sehr gespannt, ob CDU und FDP die berechtigten Interessen hunderttausender Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter weiterhin kaltschnäuzig ignoriert, oder sich der Forderung der SPD in Bundesrat und Bundestag endlich anschließen, sagte Decker auch mit Blick auf das bisher destruktive Verhalten der Hessischen Landesregierung.